Regelungen
Hier finden Sie eine Zusammenfassung verschiedener Regelungen.Motor- und Pumpzeiten:
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte ganzjährig verboten.
| Ab 1. Mai bis 11. September: | |
|---|---|
| Montag bis Sonnabend von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und Montag bis Freitag von | 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
| Ab 12. September bis 31. Oktober: | |
| Montag bis Sonnabend von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und Montag bis Freitag von | 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
Absolute Ruhepausen:
In der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist absolute Ruhepause, das heißt, es darf weder geklopft, noch gehämmert, noch gesägt werden!
Toröffnungszeiten:
Zu folgenden Zeiten sind die Haupttore für Fahrzeuge geöffnet:
| Vom 15. April bis zum 24. Juni: | |
|---|---|
| jeden Freitag von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| Im Juli und August: | |
| jeden 1. Freitag im Monat von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| Im September und Oktober: | |
| jeden Freitag von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis: Die Tore werden pünktlich geschlossen.
Hunde-Anleinpflicht:
Es besteht für jede Hunderasse Anleinpflicht im Gelände!!
Befahren der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen:
Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art ist, außer während der offiziellen Toröffnungszeit (siehe oben) untersagt!!
Spielen auf den Wegen:
Aus Sicherheitsgründen ist Kindern das Spielen auf den Gartenwegen außerhalb der Parzelle, insbesondere auch an den vereinseigenen Gemeinschaftspumpen verboten. Ebenso dürfen Kinder die Wege unserer Anlage mit ihren Fahrrädern nur in Begleitung ihrere Eltern befahren. Für Schäden oder Unfälle und deren Folgen haften die Eltern bzw. die Pächter der jeweiligen Parzellen in denen die Kinder ansässig oder zu Besuch sind.
