Regelungen
Hier finden Sie eine Zusammenfassung verschiedener Regelungen.Motor- und Pumpzeiten:
| Ab 1. Mai 2010 bis 11. September 2010: | |
|---|---|
| Montag bis Freitag von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von | 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
| Sonnabend von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Ab 13. September 2010: | |
| von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von | 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
| Ab 18. September 2010: | |
| an den jeweiligen Sonnabendvormittagen von | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte ausdrücklich verboten.
Absolute Ruhepausen:
In der Zeit vom 1. Mai 2010 bis zum 30. September 2010 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit darf weder geklopft, noch gehämmert, noch gesägt werden.
Toröffnungszeiten:
| Vom 16. April 2010 bis zum 25. Juni 2010: | |
|---|---|
| jeden Freitag von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| Im Juli 2010 und August 2010: | |
| jeden 1. Freitag im Monat von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| Im September 2010: | |
| jeden Freitag von | 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| Im Oktober 2010: | |
| jeden Freitag von | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis: Die Tore werden pünktlich geschlossen.
Hunde-Anleinpflicht:
Es besteht für jede Hunderasse Anleinpflicht (siehe unsere Garten – Satzung/ Gartenordnung – Absatz IV, letzter Satz, Seite 25).
Befahren der Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen:
Das Befahren unserer Kleingartenanlage mit Motorfahrzeugen jeglicher Art (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa, Fahrrad mit Hilfsmotor) ist, außer der offiziellen Öffnungszeit am Freitag, ggf. auch am Sonnabend, untersagt (siehe unsere Garten - Satzung – Gartenordnung –Absatz IV Satz 2).
Eine Sondergenehmigung kann, außer am Freitag und Sonnabend, n i c h t mehr erteilt werden. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Betrieb des vereinseigenen Traktors.
Spielen auf den Wegen:
Kindern ist das Spielen auf den Gartenwegen außerhalb der Parzelle, insbesondere auch an den vereinseigenen Gemeinschaftspumpen, gemäß Ziffer VIII, Seite 26 unserer Gartenordnung, verboten. Ebenso dürfen Kinder die Wege unserer Anlage mit ihren Fahrrädern nur in Begleitung ihrer Eltern befahren. Für Schäden oder Unfälle und deren Folgen haften die Eltern bzw. die Pächter der jeweiligen Parzellen, in denen die Kinder ansässig oder zu Besuch sind.
